Straßenbeleuchtungsanlagen modernisieren

PDF | Drucken |

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Leuchtmittel in den Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde bzw. den Außenbeleuchtungen der kommunalen Gebäude zu prüfen und aufzulisten.
  2. Es sind Angebote von den Dienstleistern SWG und OVAG bzgl. des Austauschs der Quecksilber­dampflampen (HQL) mit entsprechenden Alternativleuchtmitteln einzuholen.  Diese sind mit Kostenberechnungen über die notwendigen Investitionen, insbesondere auch von LED-Beleuchtungen, und von möglichen Einsparungen zu belegen.
  3. Es ist zu prüfen, welche Fördergelder bei einer Umrüstung beantragt werden können.
  4. Es ist weiter zu prüfen, ob ein Lichtliefervertrag eine günstige Option für die Gemeinde wäre.

Begründung:

Ab 2015 dürfen Straßenbeleuchtungsanlagen, die mit HQL betrieben werden, nur noch bis zum Ausfall des Leuchtmit­tels betrieben werden, da der Vertrieb der HQL-Leuchtmittel ab 2015 auf Grund der EU-Verordnung 245-2009 eingestellt wird. Wenn das Projekt zeitnah angegangen wird, könnten die notwendigen Fördermittel frühzeitig beantragt werden. Nach Herstellerangaben wird eine Brenndauer einer LED-Einheit von bis zu 50.000 Stunden erreicht, dies bedeutet bei einer Brenndauer der Beleuchtung von 4100 h/a. über10 Jahre keine oder nur geringe Wartungs­kosten. Der Einsatz einer LED-Beleuchtung hätte die Vorteile, dass einerseits der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung sinkt und andererseits die Installation neuer Leuchten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf Basis der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz­projekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" gefördert werden kann.

Bei einem Lichtliefervertrag würden die Leuchtenstandorte an die Dienstleister veräußert  und die Gemeinde würde pauschal pro Jahr die Lie­ferung von Licht bezahlen.

Die Ergebnisse sind dem BUVI und dem HFA vorzulegen.

Newsletter