Fußwege zwischen Gräbern erweitern

PDF | Drucken |

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Abstand zwischen den Gräberreihen auf eine solche Breite zu verändern, dass diese Fußwege auch für Besucher mit Rolllatoren oder Rollstühlen ohne Probleme benutzt werden können.

Die §§ 19, 22 und 24 der Friedhofsordnung der Gemeinde Reiskirchen sind entsprechend zu ändern.

Begründung:

Der Abstand zwischen den Gräberreihen beträgt z. Z. 50 cm und die Wege können mit Rolllatoren nicht benutzt werden. Eine Verbreiterung der Wege zwischen den Reihen erscheint deshalb sinnvoll,  während  der Abstand zwischen den einzelnen Gräbern ausreichend sein könnte. Dies ist aber sicherlich auch von den Platzverhältnissen auf den einzelnen Friedhöfen abhängig.

Eine Änderung der Friedhofsatzung sollte baldmöglichst erfolgen.

Newsletter