Feldwegesatzung erstellen

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Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegesatzung) aufzustellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Diese Satzung soll für alle im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Reiskirchen stehendem Wegenetz der gesamten Großgemeinde mit Ausnahme der dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze gelten. Damit können Zuwiderhandlungen von Nutzern oder Eigentümern bekämpft und geahndet werden.

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