Einbahnstraße für Fahrräder freigeben

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Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr freigegeben werden können. Die in Frage kommenden Einbahnstraßen sind aufzulisten und den Fraktionen vorzulegen.

Begründung:

Nachdem der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr freizugeben, sollte dies nach Möglichkeit umgesetzt werden. Gerade dort wo Radfahrer die vorhandenen Einbahnstraßen in der Gegenrichtung häufig nutzen, sollte hier Rechtssicherheit geschaffen werden.

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