Anträge 2011

Straßenbeleuchtungsanlagen modernisieren

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Geschrieben von: Administrator Freitag, den 23. Dezember 2011 um 15:05 Uhr

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Leuchtmittel in den Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde bzw. den Außenbeleuchtungen der kommunalen Gebäude zu prüfen und aufzulisten.
  2. Es sind Angebote von den Dienstleistern SWG und OVAG bzgl. des Austauschs der Quecksilber­dampflampen (HQL) mit entsprechenden Alternativleuchtmitteln einzuholen.  Diese sind mit Kostenberechnungen über die notwendigen Investitionen, insbesondere auch von LED-Beleuchtungen, und von möglichen Einsparungen zu belegen.
  3. Es ist zu prüfen, welche Fördergelder bei einer Umrüstung beantragt werden können.
  4. Es ist weiter zu prüfen, ob ein Lichtliefervertrag eine günstige Option für die Gemeinde wäre.

Begründung:

Ab 2015 dürfen Straßenbeleuchtungsanlagen, die mit HQL betrieben werden, nur noch bis zum Ausfall des Leuchtmit­tels betrieben werden, da der Vertrieb der HQL-Leuchtmittel ab 2015 auf Grund der EU-Verordnung 245-2009 eingestellt wird. Wenn das Projekt zeitnah angegangen wird, könnten die notwendigen Fördermittel frühzeitig beantragt werden. Nach Herstellerangaben wird eine Brenndauer einer LED-Einheit von bis zu 50.000 Stunden erreicht, dies bedeutet bei einer Brenndauer der Beleuchtung von 4100 h/a. über10 Jahre keine oder nur geringe Wartungs­kosten. Der Einsatz einer LED-Beleuchtung hätte die Vorteile, dass einerseits der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung sinkt und andererseits die Installation neuer Leuchten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf Basis der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz­projekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" gefördert werden kann.

Bei einem Lichtliefervertrag würden die Leuchtenstandorte an die Dienstleister veräußert  und die Gemeinde würde pauschal pro Jahr die Lie­ferung von Licht bezahlen.

Die Ergebnisse sind dem BUVI und dem HFA vorzulegen.

 

Fußwege zwischen Gräbern erweitern

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Geschrieben von: Gerhard Albach Montag, den 14. November 2011 um 08:21 Uhr

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Abstand zwischen den Gräberreihen auf eine solche Breite zu verändern, dass diese Fußwege auch für Besucher mit Rolllatoren oder Rollstühlen ohne Probleme benutzt werden können.

Die §§ 19, 22 und 24 der Friedhofsordnung der Gemeinde Reiskirchen sind entsprechend zu ändern.

Begründung:

Der Abstand zwischen den Gräberreihen beträgt z. Z. 50 cm und die Wege können mit Rolllatoren nicht benutzt werden. Eine Verbreiterung der Wege zwischen den Reihen erscheint deshalb sinnvoll,  während  der Abstand zwischen den einzelnen Gräbern ausreichend sein könnte. Dies ist aber sicherlich auch von den Platzverhältnissen auf den einzelnen Friedhöfen abhängig.

Eine Änderung der Friedhofsatzung sollte baldmöglichst erfolgen.

 

Stationäre Geschwindigkeitsmeßgeräte aufstellen

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Geschrieben von: Gerhard Albach Montag, den 14. November 2011 um 08:19 Uhr

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Kostenvoranschläge für die Aufstellung von stationären Geschwindigkeitsmessgeräten einzuholen.

Begründung:

Da es immer wieder zu Unfällen gerade an den Ortseingängen gekommen ist, erscheint es sinnvoll, stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte aufzustellen. Es gibt inzwischen Anbieter, die diese Anlagen nahezu kostenfrei aufstellen und ihre Ausgaben durch eine fallabhängige Gebühr decken.

Das Ergebnis ist den Fraktionen baldmöglichst vorzulegen.

 

Feldwegesatzung erstellen

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Geschrieben von: Gerhard Albach Montag, den 14. November 2011 um 08:18 Uhr

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege (Feldwegesatzung) aufzustellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Diese Satzung soll für alle im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Reiskirchen stehendem Wegenetz der gesamten Großgemeinde mit Ausnahme der dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze gelten. Damit können Zuwiderhandlungen von Nutzern oder Eigentümern bekämpft und geahndet werden.

 

Einbahnstraße für Fahrräder freigeben

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Geschrieben von: Gerhard Albach Donnerstag, den 25. August 2011 um 16:18 Uhr

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr freigegeben werden können. Die in Frage kommenden Einbahnstraßen sind aufzulisten und den Fraktionen vorzulegen.

Begründung:

Nachdem der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr freizugeben, sollte dies nach Möglichkeit umgesetzt werden. Gerade dort wo Radfahrer die vorhandenen Einbahnstraßen in der Gegenrichtung häufig nutzen, sollte hier Rechtssicherheit geschaffen werden.

   

Windkraftstandorte prüfen

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Geschrieben von: Gerhard Albach Donnerstag, den 25. August 2011 um 16:12 Uhr

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob in der Gemeinde Reiskirchen Windkraftstandorte möglich sind und ob dafür evtl. auch Baurecht zu erhalten ist.
  2. Bei dieser Form der alternativen Energiegewinnung ist eine Bürgerbeteiligung besonders wichtig, so dass in einer Bürgerversammlung die Details vorgestellt werden sollen,  um eine Bürgerbeteiligung schon im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens zu gewährleisten.

Begründung:

Sollten Windkraftanlagen möglich und sinnvoll sein, ist das gesamte Verfahren frühzeitig mit den Bürgern zu erörtern, zu entwickeln und zu erarbeiten. Eine Umsetzung kann und soll nur gemeinsam mit der Bevölkerung erfolgen. Weiterhin müssten Grundstückseigentümer und Investoren gefunden und verschiedene Geschäftsformen untersucht werden und eine vollständige rechtliche Prüfung erfolgt sein.

Das Ergebnis ist den Fraktionen zeitnah vorzustellen.

 

Dämmmaßnahmen an gemeindlichen Gebäuden

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Geschrieben von: Gerhard Albach Donnerstag, den 25. August 2011 um 16:09 Uhr

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob Dämmmaßnahmen gerechnet über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren eine Energieeinsparung im Bereich des Wärmebedarfs für gemeindliche Gebäude bringen.

Begründung:

Bereits mit einem Antrag der FW vom 07.12.2006 wurde beschlossen zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Energieeinsparungen an den gemeindeeigenen Gebäuden durch bauliche Maßnahmen möglich sein könnten. Das Ergebnis mit entsprechenden Kostenberechnungen sollte dem HFA und den Fraktionen vorgelegt werden. Da Energie sparen ebenso sinnvoll sein kann, wie staatlich subventionierte Energie zu erzeugen bzw. zu kaufen, besteht auch hier Handlungsbedarf.

   

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