Rückkauf Grundstücke von HLG

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Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand zu prüfen, ob die Bodenbevorratung durch die Hessische Landgesellschaft (HLG) nicht schon vorzeitig vor Ablauf der Verträge abgelöst werden sollte.

Begründung:

In der Vergangenheit war die HLG von der Gemeinde Reiskirchen damit beauftragt worden, Baugrundstücke für die Gemeinde zu verkaufen. Für diese Aufgabe zahlt die Gemeinde an die HLG vertraglich festgelegte Beträge. Da aber abzusehen ist, dass einige Grundstücke nicht zu vermarkten sein werden und am Ende der Laufzeit sowieso an die Gemeinde zurückfallen, sollte in Zeiten niedriger Zinsen geprüft werden, ob nicht schon jetzt die Verträge abgelöst werden und damit Geld gespart werden kann.

Dazu sollte am Beispiel der einzelnen Baugebiete/Baugrundstücke berechnet werden, was bis zum Ablauf der Verträge von der Gemeinde noch zu bezahlen ist und was andererseits durch eine vorzeitige Auflösung der Verträge an Kosten anfallen würde. Diese Gegenüberstellung kann dann die Grundlage dafür sein, ob kurzfristig eine Änderung des jetzigen Zustandes erfolgen soll.

 

 


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