Bürgersolaranlagen und Photovoltaikanlagen prüfen

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Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, welche Dächer von Gebäuden für den Bau von Photovoltaikanlagen geeignet sein und ob Bürgersolaranlagen errichtet werden könnten.

Begründung:

Mit Photovoltaikanlagen wird der Bedeutung der Bereitstellung aus erneuerbaren Energiequellen Rechnung getragen und die Gemeinde könnte damit eine Vorbildfunktion für ein nachhaltiges Wirtschaften und die Erzeugung regenerativer Energien sein.

Ob die Gemeinde diese Bürgersolaranlagen allein betreiben oder auch eine Investorengemeinschaft sinnvoll sein könnte ist ebenso abzuwägen wie die rechtliche Betreiberform. Natürlich ist auch vorab eine Kosten- und Renditeschätzung zu erstellen und zu berücksichtigen.

Durch Vermietung von gemeindlichen Flächen an Bürger könnten damit Mieteinnahmen für die Gemeinde erschlossen und evtl. auch Impulse für die heimische und regionale Wirtschaft möglich werden.



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