Benutzungs- und Gebührenordnung und Pachtverträge der Hallen überarbeiten

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  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der gemeindlichen Gemeinschaftshäuser und Sporthallen zu überarbeiten.
  2. B. Weiterhin sind alle Pachtverträge der Gemeinschaftshäuser generell und in Bezug auf Veranstaltungen von Vereinen und Privatfeiern zu prüfen. Hierbei sind auch die Bierlieferverträge mit einzubeziehen.

Begründung:
Die Praxis hat gezeigt, dass nicht alle in der Satzung festgelegten Regelungen sinnvoll sind. So ist z. B. festgelegt, dass für Wasser und Kanal eine Pauschale von jeweils 20,-- Euro zu zahlen ist. Dies erscheint etwa bei Kleinveranstaltungen überhöht und führt immer wieder zu Erlassanträgen an die Gemeinde.

In den Pacht- und Bierlieferverträgen sollte versucht werden, die unterschiedliche Ausstattung der Hallen und Eigenleistungen, wie den Bau von Theken durch Vereine, zu berücksichtigen. Auch sollten eigene Veranstaltungen der Gemeinde besser geregelt werden und der Gemeinde keine Kosten verursachen.

Die Nutzer der Hallen wie z. B. Vereine sollten möglichst in die Entscheidung eingebunden und angehört werden.



06.08.2007

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